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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Bewertung und Zuschlagserteilung

Facility Management: Verhandlungsverfahren » Leistungen » Bewertung

Bewertung im Verhandlungsverfahren mit Kriterienanalyse und Entscheidungsprozessen

Ziel

Das Ziel der Bewertung und Vergabe von Verträgen im Facility Management ist es, den wirtschaftlichsten und qualitativ hochwertigsten Anbieter auszuwählen. In dieser Phase werden alle eingegangenen Angebote sorgfältig geprüft und anhand objektiver Kriterien bewertet, die Preis, Leistung und Qualität der angebotenen Dienstleistungen umfassen. Die Auswahl erfolgt durch eine transparente und nachvollziehbare Bewertungsmethodik, die sicherstellt, dass alle relevanten Faktoren, einschließlich Nachhaltigkeit und Innovationskraft, berücksichtigt werden. Der Vergabeprozess wird so gestaltet, dass er sowohl den kurz- als auch langfristigen Anforderungen des Facility Managements gerecht wird, um eine hohe Qualität und Effizienz in der Durchführung der Dienstleistungen sicherzustellen. Ziel ist es, einen Anbieter zu wählen, der nicht nur kosteneffizient ist, sondern auch die notwendigen Standards in Bezug auf Servicequalität, Flexibilität und Innovationsfähigkeit erfüllt, um eine langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit zu garantieren.

Bewertung als strukturierte Entscheidungsgrundlage

Die Bewertung im Verhandlungsverfahren soll nicht lediglich den günstigsten Anbieter identifizieren. Entscheidend ist, welches Angebot die Anforderungen des Auftraggebers insgesamt am besten erfüllt und über die Vertragslaufzeit ein wirtschaftlich tragfähiges Leistungsmodell erwarten lässt.

Dazu werden Preis, Qualität, Organisation und Risiken nach einer vorab festgelegten Methodik zusammengeführt.

Mindestanforderungen und Wertung unterscheiden

Vor der eigentlichen Punktebewertung sollte klar zwischen zwingenden Anforderungen und wertbaren Qualitätsmerkmalen unterschieden werden.

Mindestanforderungen müssen erfüllt sein. Hierzu können beispielsweise erforderliche Qualifikationen, technische Voraussetzungen, verbindliche Servicezeiten oder bestimmte Vertragsanforderungen gehören.

Erst bei den darüber hinausgehenden Leistungsmerkmalen ist zu bewerten, wie gut ein Angebot die Anforderungen erfüllt.

Diese Trennung verhindert, dass grundlegende Leistungsdefizite durch hohe Punktzahlen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.

Preis nicht isoliert betrachten

Der Angebotspreis besitzt regelmäßig eine hohe Bedeutung, sollte jedoch im Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsmodell betrachtet werden.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Vollständigkeit und Plausibilität der Kalkulation,

  • Mengen- und Personalansätze,

  • Eigen- und Fremdleistungsanteile,

  • enthaltene Nebenleistungen,

  • Preisgleitungsregelungen,

  • optionale Leistungen sowie

  • mögliche Kostenrisiken während der Vertragslaufzeit.

Qualität

Ein niedriger Preis ist nur dann wirtschaftlich attraktiv, wenn die geschuldete Leistung damit dauerhaft in der geforderten Qualität erbracht werden kann.

Qualität anhand konkreter Inhalte bewerten

Qualitätskriterien sollten möglichst an konkreten Aussagen und Konzepten der Bieter ansetzen.

Bewertbar sind beispielsweise:

  • Betriebs- und Organisationskonzept,

  • Personalkonzept,

  • Implementierungsplanung,

  • Störungs- und Eskalationsmanagement,

  • Qualitätssicherung,

  • Digitalisierung und Reporting,

  • Nachhaltigkeitsansatz,

  • Vertretungs- und Ausfallkonzept sowie

  • Verständnis der besonderen Anforderungen des Auftraggebers.

Versprechen

Allgemeine Versprechen sollten dabei weniger Gewicht erhalten als nachvollziehbare Prozesse, Verantwortlichkeiten und belastbare Umsetzungsvorschläge.

Verhandlungsergebnisse vollständig einbeziehen

Die Bewertung muss sich auf den letztverbindlichen Angebotsstand beziehen. Änderungen aus Verhandlungsrunden sind deshalb systematisch nachzuführen. Dies betrifft nicht nur Preise, sondern auch Leistungszusagen, Konzeptänderungen, Vertragspositionen und Klarstellungen.

Für jeden Bieter sollte eindeutig nachvollziehbar sein: Was war ursprünglich angeboten? Was wurde verhandelt? Was wurde geändert? Und welcher Stand ist schließlich verbindlich?

So wird verhindert, dass unterschiedliche Angebots- oder Vertragsfassungen miteinander verglichen werden.

Bewertungsmatrix konsistent anwenden

Eine geeignete Bewertungsmatrix verbindet Kriterien, Gewichtungen und Bewertungsskalen.

Dabei sollte für jedes qualitative Kriterium beschrieben werden, welche Leistung beispielsweise als: nicht ausreichend – durchschnittlich – gut – sehr gut bewertet wird.

Je konkreter diese Bewertungsmaßstäbe vor Beginn der finalen Wertung definiert sind, desto nachvollziehbarer wird die Entscheidung.

Die gewichteten Einzelbewertungen können anschließend zu einem Gesamtwert zusammengeführt und dem Preis gegenübergestellt werden.

Risiken sichtbar machen

Neben der eigentlichen Punktewertung sollte eine qualitative Risikobetrachtung erfolgen.

Auffälligkeiten können beispielsweise sein:

  • unrealistisch geringe Personalansätze,

  • hohe Abhängigkeit von Nachunternehmern,

  • unklare Verantwortlichkeiten,

  • eingeschränkte regionale Verfügbarkeit,

  • kritische Vertragsabweichungen,

  • geringe Implementierungsreserven oder

  • nicht ausreichend belegte Leistungsversprechen.

Plausibilitäts- und Risikoprüfung

Ein formal gutes Bewertungsergebnis sollte deshalb immer einer abschließenden Plausibilitäts- und Risikoprüfung unterzogen werden.

Entscheidung nachvollziehbar dokumentieren

Die Vergabeentscheidung sollte für Dritte verständlich erkennen lassen, warum ein Angebot den Vorrang erhält.

Dokumentiert werden sollten insbesondere: Bewertungskriterien → Gewichtung → Einzelbewertungen → Preisbewertung → Verhandlungsergebnisse → wesentliche Risiken → Gesamtwertung → Vergabeempfehlung.

Damit entsteht aus einer Vielzahl technischer, wirtschaftlicher und qualitativer Einzelinformationen eine belastbare Entscheidungsgrundlage.

Vom Bestbieter zum belastbaren Vertrag

Mit der Rangfolge endet das Verfahren noch nicht. Vor Vertragsabschluss ist sicherzustellen, dass die bewerteten Leistungszusagen tatsächlich Bestandteil der finalen Vertragsunterlagen werden. Konzepte, Servicelevel, Personalzusagen oder andere wertungsrelevante Aussagen dürfen nach der Zuschlagsentscheidung nicht ohne Weiteres vom später geschuldeten Leistungsumfang abweichen.

So verbindet die Bewertung Angebot, Verhandlung und Vertrag zu einer konsistenten Entscheidung. Ziel ist nicht der Anbieter mit dem niedrigsten Preis oder der überzeugendsten Präsentation, sondern das Angebot mit dem besten nachvollziehbaren Verhältnis aus Preis, Leistung, Qualität und beherrschbarem Vertragsrisiko.