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Finale Angebote und Angebotsprüfung

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Finale Angebote und Angebotsprüfung im Verhandlungsverfahren mit systematischer Bewertungsmethodik

Den gesamten Verhandlungsstand verbindlich zusammenführen

Nach mehreren Verhandlungsrunden kennen Auftraggeber und Bieter zahlreiche Einzelabsprachen, Erläuterungen und Änderungen.

Gerade deshalb ist die finale Angebotsphase besonders sensibel.

Es muss ein eindeutiger Stand entstehen, der anschließend bewertet und vertraglich umgesetzt werden kann.

Finale Angebote strukturiert prüfen und bewerten

Verhandlungen bewusst abschließen

Der Übergang zur finalen Angebotsphase sollte ausdrücklich erklärt werden.

Die verbleibenden Bieter müssen wissen:

Die Verhandlungsphase ist beendet. Jetzt wird ein verbindliches endgültiges Angebot verlangt. Damit verändert sich auch die Funktion weiterer Kommunikation.

Vergabeunterlagen konsolidieren

Vor Aufforderung zum finalen Angebot sollte geprüft werden, ob die Vergabeunterlagen eindeutig sind.

Relevant sind insbesondere:

  • Leistungsbeschreibung,

  • Anlagenlisten,

  • Vertragsfassung,

  • Preisblätter,

  • Service-Level,

  • Antworten auf Bieterfragen,

  • Änderungen aus Verhandlungen,

  • sonstige Vertragsanlagen.

Je komplexer das Verfahren, desto wichtiger ist eine eindeutige Versionierung.

Finale Angebotsbestandteile bestimmen

Der Auftraggeber sollte exakt festlegen, was erneut einzureichen ist.

Mögliche Bestandteile sind:

  • finales Preisblatt,

  • überarbeitetes Personalkonzept,

  • finales Betriebskonzept,

  • Implementierungsplan,

  • Vertragsunterlagen,

  • Erklärungen zu Nachunternehmern,

  • verbindliche Leistungszusagen.

Damit wird verhindert, dass unterschiedliche Bieter auf unterschiedliche frühere Dokumentstände verweisen.

Wertungsrelevante Zusagen sichern

Besonders wichtig ist die Überleitung von Verhandlungsergebnissen.

Hat ein Bieter beispielsweise eine besondere Personalpräsenz, zusätzliche Kontrollen oder ein spezifisches Reporting zugesagt, muss diese Aussage im endgültigen Angebot eindeutig enthalten sein.

Andernfalls könnte etwas positiv bewertet werden, das später nicht verbindlich geschuldet wird.

Angebote systematisch prüfen

Vor der eigentlichen Bewertung erfolgt die Prüfung.

Sie umfasst insbesondere:

  • Formalprüfung: Sind die erforderlichen Unterlagen vorhanden?

  • Rechnerische Prüfung: Sind Summen und Berechnungen korrekt?

  • Fachliche Prüfung: Ist das Angebot in sich schlüssig?

  • Mindestanforderungen: Werden zwingende Vorgaben erfüllt?

  • Vertragsprüfung: Gibt es unzulässige oder ungeklärte Abweichungen?

Aufklärung von Angebotsinhalten begrenzen

Nach dem finalen Angebot darf eine Erläuterung nicht zu einer erneuten Verbesserung des Angebots führen.

Die Grenze zwischen Aufklärung und Veränderung ist deshalb sorgfältig zu beachten.

Preisplausibilität mit dem Betriebsmodell verbinden

Ein Gesamtpreis allein sagt wenig über die Belastbarkeit eines FM-Angebots aus.

Analysiert werden sollten gegebenenfalls:

  • Personalvolumen,

  • Stundenansätze,

  • Rufbereitschaft,

  • Materialkosten,

  • Nachunternehmer,

  • Ersatzteile,

  • Start-up-Kosten,

  • Optionen.

Ein eindeutiger finaler Angebotsstand

Am Ende muss für jeden Bieter klar dokumentiert sein, welcher konkrete Leistungs-, Qualitäts-, Vertrags- und Preisstand bewertet wird.

Nur auf dieser Grundlage kann die anschließende Zuschlagswertung belastbar und der spätere Vertrag widerspruchsfrei aufgebaut werden.